Opferhilfe Hessen e.V.
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Hilfe für Opfer

Digitale Gewalt / Hate speech


Anonym im Netz? Anonymität macht viele Täter stark, da diese sich im wirklichen Leben nicht behaupten können. Somit gibt ihnen das Word-Wide-Web die Stärke andere zu verletzten und psychische Gewalt auszuüben. Unter anderen gibt es folgende Gewaltformen im Internet:

CYBERSTALKING...

...ist eine Form der Nachstellung gemäß  § 238 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB. Hiernach ist es strafbar, wenn Täter durch (Tele-)Kommunikationsmittel versuchen, Kontakt zu Betroffenen aufzunehmen. Ebenso strafbar ist das Bestellen von Waren/Dienstleistungen unter missbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten. Hierdurch kann der Täter gezielt auf das Opfer einwirken und psychischen Druck erzeugen.

UNERLAUBTES VERÖFFENTLICHEN VON FOTOS WIRD VERFOLGT NACH §201a StGB

Du veröffentlichst Bilder auf deinem Instagram- oder Facebookaccount, diese werden durch Dritte ohne deine Einwilligung verbreitet. Auch dieses Verhalten ist strafbar und muss geahndet werden.

Sei dir bewusst, es ist super leicht einen Screenshot von deinen Bildern zu machen und diesen zu verbreiten.

Die Täter greifen widerrechtlich gem.  § 201a StGB  in deinen höchstpersönlichen Lebensbereich ein. Zudem stellt das Kunsturhebergesetz nach § 22, § 33 KunstUrhG das öffentliche Zurschaustellen und Verbreiten von Bildern ohne die Einwilligung der abgebildeten Person unter Strafe.

Cybermobbing/ Hatespeech

Beschimpfungen und Bedrohungen auf Online-Plattformen, wie Facebook, Snap-Chat, Twitter oder Instagram können eine Vielzahl von Straftatbeständen erfüllen. Jeder einzelne Kommentar kann zum Beispiel die Tatbestandsvoraussetzung einer

- Beleidigung (§ 185 StGB),
- Verleumdung (§ 187 StGB) und
- üble Nachrede (§ 186 StGB),

erfüllen.

Jeder Kommentar muss einzeln gewürdigt werden. Dabei können auch die Voraussetzungen einer Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), unerlaubte Veröffentlichung von Bildaufnahmen (§ 201a StGB) und beharrliches Nachstellen (§ 238 StGB) erfüllt sein.

Sei achtsam im Internet! Wir können dich beraten, ob einzelne Kommentare gegen dich, mögliche Straftatbestände erfüllen. Wir bringen mit Dir gemeinsam die Anzeige auf den Weg !

Werden deine Daten missbraucht?

Selbst Datendiebstahl ist nach § 202a StGB strafbar.  Werden deine personenbezogenen Daten missbräuchlich genutzt im Sinne des § 44 BDSG, greifen die gesetzlichen Regelungen zu Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB), Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (§ 270 StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Computerbetrug (§ 263a StGB), auch hiergegen können wir zusammen vorgehen.

 

Auch wir sind auf Online Plattformen vertreten. Wir kämpfen gemeinsam gegen Digitale Gewalt!

(Hier Link zu Facebook, Instagram, Twitter einfügen)

Sei kein Opfer von Digitaler Gewalt! Werde Kämpfer gegen Digitale Gewalt! Melde dich !

 

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