Opferhilfe Hessen e.V.
Reichsstraße 3
36251 Bad Hersfeld

(06621) 79798-0

info@opferhilfe-hessen.de

Dein Recht

Dein Recht


Den Geschädigten einer Straftat stehen in einem Strafverfahren viele prozessuale Rechte zu, so auch Angehörigen und Zeugen. Um deine Rechte, wie beispielsweise das Akteneinsichtsrecht oder Beweisantragsrecht, voll umfassend wahrzunehmen empfiehlt sich ein Geschädigtenvertreter. Dieser kann auch materiell rechtliche Schadensersatzansprüche für Dich im Rahmen des Adhäsionsverfahrens und der Nebenklage geltend machen.

Der anwaltliche Vertreter begleitet dich vom Ermittlungsverfahren, also quasi von der Anzeige, bis zur Hauptverhandlung – zum Urteil -! In jedem Verfahrensstadium wirst du somit professionell begleitet. Dein Anwalt ist deine Vertrauensperson, dein Problemlöser!

Um es mit Worten einer Geschädigten zu sagen:

„Meine tolle Anwältin war ausnahmslos für mich da und ist den schwierigen Weg gemeinsam mit mir gegangen. Therapie, Jugendamt, Gericht, Frauen für Frauen, .... Meine Anwältin ist unbezahlbar, sie hat den jahrelangen Teufelskreis beendet und hat mir ausnahmslos los das Gefühl gegeben ich bin nicht allein! Wir schaffen das!“

                                               Dankesworte einer Geschädigten durch häusliche Gewalt

 

Jedes Opfer befindet sich in einer psychischen Ausnahmesituation, welche durch traumatische und posttraumatische Belastungsstörungen im Alltag gekennzeichnet ist. Einer solch schwierigen Situation entkommt man nicht allein, sondern ist auf professionelle Hilfe angewiesen. Sowohl in rechtlicher Hinsicht, als auch in psychologischer Hinsicht.

 

Diese professionelle Hilfe können wir Dir durch unsere Kooperationspartner bieten. Wir stehen Dir  beratend, als auch durch unsere Kooperationspartner rechtlich zu Seite, damit deine Opferrechte gewahrt werden und und Dir durch das strafrechtliche Verfahren Gerechtigkeit widerfährt. Wir setzen uns ein für deine Gerechtigkeit!

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens stehen dir als Opfer die Möglichkeiten einer Nebenklage, eines Adhäsionsverfahrens und eines Gewaltschutzverfahrens zur Verfügung. Durch diese Rechtsinstitute wird Dir ermöglicht bereits im Ermittlungsverfahren zielstrebig mitzuwirken, damit die Ermittlungsbehörden die Anklage erheben können und zahlreiche Beweise für die Hauptverhandlung vorbereitet werden können.

Es ist sehr wichtig, dass das Opfer bereits im Ermittlungsverfahren mitwirkt, damit eine Verurteilung des Täters im Hauptverfahren erfolgen kann. Beweise müssen zusammengetragen werden, vor allem Atteste müssen eingeholt werden. Dies ist meist für ein Opfer sehr schwierig und der rechtliche Rahmen ist für dieses schwer nachzuvollziehen. Deshalb bedarf es einer anwaltlichen Unterstützung, welcher all deine Opferrechte für dich wahrnimmt und dafür sorgt, dass Dir Gerechtigkeit widerfährt.

Auch Zeugen können sich eines Zeugenbeistandes bedienen, hier unterstützen wir dich auch gern!

Melde dich!

Kontakt